Windenergie

FAQ

Fragen und Antworten zur Einwohnerbefragung im Überblick

1. Warum eine Einwohnerbefragung und kein Bürgerbegehren?
Es ist der Gemeinde rechtlich nicht erlaubt, zu einer Bauleitplanung ein formelles Bürgerbegehren durchzuführen. Die Einwohnerbefragung ist aber, weil wir uns an das Ergebnis halten werden, im Ergebnis nichts anderes.

2. Muss sich die Gemeindevertretung an das Ergebnis der Einwohnerbefragung halten?
Die Gemeindevertretung ist dazu gesetzlich nicht verpflichtet.
Wir tun es trotzdem, weil wir wollen, dass die Einwohner von Grambow diesen Schritt mittragen.

3. Was bedeutet es, wenn Grambow sich für die Windenergieanlagen entscheidet?
Die Gemeinde kann einen Bebauungsplan aufstellen und so das Baurecht für die Genehmigung der Windenergieanlagen erleichtern. Mehr bedeutet es nicht.

4. Werden dann die Anlagen schon bald gebaut?
Nein. Die Anlagen müssen in einem aufwändigen und langwierigen immissionsschutzrechtlichen Verfahren genehmigt werden. Erst wenn die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt wird, dürfen sie errichtet werden.

5. Was ist mit dem Naturschutz und dem Artenschutz? Was ist mit Schattenwurf, Lärm und Eisabwurf?
All diese Aspekte werden, wie viele andere Vorschriften, in dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft. In der Genehmigung wird die Einhaltung solcher Punkte abgesichert. So kann z. B. bestimmt werden, dass die Anlagen zu bestimmten Zeiten abgeschaltet werden müssen oder dann, wenn sich Vögel nähern.

6. Was ist, wenn Dümmer oder Gottesgabe die WEA nicht wollen?
Dann werden die Anlagen in Grambow trotzdem gebaut – wenn wir sie wollen. Hier greift die Planungshoheit der Gemeinde.

7. Würden die Anlagen in Dümmer und/ oder Gottesgabe auch dann gebaut, wenn Grambow diese Windenergieanlagen ablehnt?
Ja. Die Entscheidung für oder gegen die Anlagen muss und wird jede Gemeinde für sich alleine treffen. Es kann daher sein, dass wir in Grambow keine Windräder bauen, aber trotzdem die Anlagen aus Dümmer und/ oder Gottesgabe sehen könnten, wenn diese Gemeinden sich für einen Bau entscheiden sollten.

8. Ist mit einem negativen Votum der Bürger aus der Gemeinde Grambow der Bau von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet endgültig abgelehnt?
Nein. Die Gemeinde wird wie oben beschrieben, das Votum akzeptieren. Das Windflächenbedarfsgesetz verpflichtet die Region Westmecklenburg dazu, bis Ende 2023 2,1 % der Fläche für die Windenergie bereitzustellen. Aktuell sind 1,4% bereitgestellt. Die Festlegungen werden durch die Raumordnung gesteuert und können nicht durch die Gemeinden beeinflusst werden.

9. Werden die Anlagen später wieder entfernt?
Ja! Es besteht eine gesetzliche Pflicht, stillgelegte Anlagen abzubauen. Wir würden das auch in dem Bebauungsplan regeln.

10. Kann ich mir anschauen, wie die Landschaft mit Windrädern aussehen wird?
Ja. Eine Visualisierung ist auf unser-grambow.de (weiter unten in den PDF-Dokumenten) einsehbar.

11. Was ist mit den Kosten?
Die Kosten für die Bauleitplanung, die Errichtung und den späteren Abbau trägt allein die Bauherrin. Wir sichern übrigens ab, dass die Gelder für den Abbau bereitstehen.

12. Was kriegt Grambow im Gegenzug für sein „Ja“?
Die Betreiberin der Anlagen muss die Gemeinde und die Einwohner finanziell ausstatten. Jedes Jahr! Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Dabei ist denkbar, dass jeder Haushalt in Grambow gleich viel Geld bekommt oder die mehr betroffenen Haushalte entsprechend mehr. Es ist aber auch möglich, dass die Gemeinde den Betrag erhält und davon Projekte umgesetzt werden können, die allen zugutekommen, für die aber normalerweise das Geld fehlt.

Die Beteiligungsformen werden erst nach einer eventuellen Baugenehmigung durch die Gemeinde und die Bauherrin vereinbart. Die verschiedenen Möglichkeiten wurden auf der Einwohnerversammlung am 12.09.2026 durch die Gemeindevertretung vorgestellt und mit anwesenden Bürgerinnen und Bürgern diskutiert.


12.09.2026
Einwohnerversammlung in der Zeit von 10 – 17 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus

Bei dieser Veranstaltung hatten interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über das Projekt zu informieren.
Die Präsentationen des SAB-Windteams können Sie hier herunterladen:

STANDORT ABSTÄNDE
I SCHALL
II SCHATTEN
BETEILIGUNG
VISUALISIERUNG I
VISUALISIERUNG II
FLÄCHENUTZUNGSPLANUNG
LUFTBILD WODENHOF
FAKTENCHECK

Rechenbeispiel Beteiligung


18.07.2026 – Ergänzende Richtigstellungen
Stellungnahme der Gemeinde Grambow zu Falschaussagen im Zusammenhang mit der Bürgerversammlung

Nach Veröffentlichung unserer Stellungnahme wurden erneut Informationen verbreitet, die aus Sicht der Gemeindevertretung einer weiteren Richtigstellung bedürfen. Daher ergänzen wir unsere bisherigen Ausführungen um folgende Sachverhalte:

– Das Verwaltungsgericht Schwerin hat die Rechtmäßigkeit der Einlassregelung zur Einwohnerversammlung bestätigt. Die Beschränkung auf Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Grambow war zulässig. 

– Vor der Entscheidung über die Durchführung einer Einwohnerbefragung hat sich die Gemeindevertretung mit der unteren Rechtsaufsicht sowie einem Juristen ausgetauscht. Dabei wurde eindeutig festgestellt, dass ein Bürgerbegehren für Entscheidungen der Gemeinde nach § 36 BauGB nicht zulässig ist. Aus diesem Grund wurde die Einwohnerbefragung als rechtlich zulässiges Instrument gewählt. Die Gemeindevertretung hat sich verpflichtet, das Votum der Einwohnerinnen und Einwohner ihrer späteren Entscheidung zugrunde zu legen. Damit wird die größtmögliche demokratische Beteiligung im rechtlich zulässigen Rahmen ermöglicht. Die Gemeinde arbeitet dabei transparent und legt alle Informationen offen, soweit keine schutzwürdigen Interessen Dritter entgegenstehen.

– Der Beschluss 73/2023 verpflichtet die Gemeinde nicht zum Bau von Windenergieanlagen. Der damalige Gestattungs- und Nutzungsvertrag diente ausschließlich der Sicherung der Beteiligungsrechte der Gemeinde im damaligen Raumordnungsverfahren.

– Die Beratung des Gestattungsvertrages erfolgte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben im nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung. Nichtöffentlich bedeutet dabei nicht geheim.

– Entgegen anderslautender Behauptungen wurde bislang weder ein Verfahren nach § 249 Abs. 4 BauGB eingeleitet noch darüber entschieden. Das in der Einladung erwähnte Verfahren bezog sich auf einen bereits im Jahr 2019 gestellten Antrag im Rahmen des Raumordnungsverfahrens.

Die Gemeindevertretung wird den weiteren Informations- und Beteiligungsprozess auch künftig transparent gestalten und bittet alle Beteiligten, sich bei Fragen oder Unsicherheiten direkt an die Gemeinde zu wenden.

Ihre Gemeindevertretung
Sven Baltrusch – Bürgermeister
Andreas Zelfel – 1. stellvert. Bürgermeister
Thomas Kessin – 2. stellvert. Bürgermeister
Thomas Prokein
Werner Beutin
Christin Garbe
Florian Bolte
Diana Past
Chris Besenhard


03. Juli 2026
Stellungnahme der Gemeinde Grambow zu Falschaussagen im Zusammenhang mit der Bürgerversammlung

Im Vorfeld und begleitend zur Bürgerversammlung am vergangenen Montag wurden durch einen Anwohner aus der Ortslage Groß Welzin verschiedene Informationen auf Flyern und in den sozialen Medien verbreitet, die nach Auffassung der Gemeinde nahezu vollständig aus Falschaussagen bestehen. Auf eine Kommentierung der einzelnen Aussagen verzichten wir bewusst.

Wir stellen hiermit jedoch klar, dass die Gemeinde Grambow zum jetzigen Zeitpunkt den informellen Austausch mit seinen Einwohnerinnen und Einwohnern sucht. Dieses Vorgehen ist auf der Grundlage der Kommunalverfassung zulässig. Durch diese Termine und Gespräche werden keine planungsrechtlichen Maßnahmen nach Baugesetzbuch eingeleitet. Die Gemeindevertretung beabsichtigt vielmehr eine frühzeitige und transparente Vorbereitung der gemeindlichen Entscheidungen. Dieses Vorgehen erfolgt in enger Abstimmung mit den ebenfalls vom Projekt betroffenen Gemeinden Dümmer und Gottesgabe.

Der gescheiterte Versuch des Anwohners, durch ein Eilklageverfahren die Bürgerversammlung für Jedermann zu öffnen, bestätigt das zulässige Vorgehen der Gemeinde nach der geltenden Rechtslage.

In einem demokratischen Rechtsstaat, wie der Bundesrepublik Deutschland, gelten Gesetze für alle gleichermaßen. Die bloße Zitierung einzelner Paragraphen ist dabei nicht ausreichend. Maßgeblich ist vielmehr, dass gesetzliche Regelungen auf den konkreten Einzelfall sachlich und zutreffend angewendet werden.

Die Bürgerversammlung richtete sich bewusst an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Grambow, da uns ihre Meinungen und Anregungen wichtig sind. Die Veranstaltung war von einem sachlichen und konstruktiven Austausch geprägt. Über die aktive Beteiligung der zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben wir uns sehr gefreut und bedanken uns herzlich dafür.

Für die Zukunft wünschen wir uns die Fortsetzung eines offenen, respektvollen und ehrlichen Dialogs. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern tragfähige Entscheidungen für die Zukunft unserer Gemeinde zu treffen.

Die Gemeindevertretung steht Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung. Wenn Sie Informationen einordnen oder überprüfen möchten, sprechen Sie uns gerne direkt an.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen im Voraus.

Ihre Gemeindevertretung

Sven Baltrusch – Bürgermeister
Andreas Zelfel – 1. stellvert. Bürgermeister
Thomas Kessin – 2. stellvert. Bürgermeister
Thomas Prokein
Werner Beutin
Christin Garbe
Florian Bolte
Diana Past
Chris Besenhard


03.07.2026
Bürgerversammlung – Windenergie & Zukunft der Gemeinde

Die Gemeinde Grambow hatte am 29. Juni zu einer Bürgerversammlung eingeladen, um über die finanzielle Situation unserer Gemeinde sowie den aktuellen Stand der möglichen Windparkplanung zwischen Gottesgabe, Grambow und Dümmer zu informieren. Das Gemeindehaus war bis auf den letzten Platz gefüllt. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren.

Nach der Begrüßung wurde die finanzielle Situation der Gemeinde vorgestellt. Anhand des Haushalts wurden Einnahmen und Ausgaben erläutert sowie die freiwilligen Leistungen der Gemeinde dargestellt. Zudem wurde aufgezeigt, welche Maßnahmen in den vergangenen Jahren mit Unterstützung von Fördermitteln und Eigenmitteln umgesetzt werden konnten. Dazu gehören unter anderem die Entwicklung von Bauland, die Sanierung des Pappelwegs, die Anschaffung neuer Feuerwehrfahrzeuge sowie Investitionen in den Spielplatz und die Immenwiese.

Ebenso wurden die anstehenden Herausforderungen vorgestellt. Dazu zählen unter anderem mehrere Straßensanierungen, die Umsetzung des Regenwasserkonzeptes sowie weitere Maßnahmen zur Entwicklung des Ortszentrums.

Im Anschluss wurde das Projekt „Windpark Gottesgabe-Grambow-Dümmer“ durch Vertreter und dem Geschäftsführer der ausführenden Firma SAB WindTeam GmbH vorgestellt. Dabei wurde der bisherige Werdegang des Projektes seit dem Jahr 2013 nachvollziehbar dargestellt. Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV), welche auch durch den Abend führte, erläuterten die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Windenergieplanung sowie die Möglichkeiten der Gemeinden im Rahmen des neuen Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes M-V. Nach aktuellem Stand wurde erklärt, dass von einer möglichen positiven Entscheidung bis zur Errichtung der ersten Windenergieanlage voraussichtlich ein Zeitraum von etwa sechs bis sieben Jahren zu erwarten ist.

Nach den Vorträgen hatten die anwesenden Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit Fragen zu stellen. Die Diskussion umfasste unter anderem Themen wie Natur und Artenschutz, Lärm, Schattenwurf, Immobilienwerte, gesundheitliche Aspekte sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die meisten Fragen wurden von den anwesenden Fachleuten beantwortet, nicht sofort zu beantwortende Fragen wurden notiert und werden im Nachgang bearbeitet.

Die Gemeindevertretung kündigte an, dass sämtliche Präsentationen und Unterlagen der Bürgerversammlung auf der Internetseite www.unser-grambow.de veröffentlicht werden. So erhalten auch alle Bürgerinnen und Bürger, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten, die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren. (Die Präsentationen finden Sie am Ende des Artikels.)

Darüber hinaus ist eine weitere Informationsveranstaltungen vorgesehen. Diese soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, individuelle Fragen ausführlicher zu besprechen und sich vertiefend mit einzelnen Themen auseinanderzusetzen.

Die Gemeindevertretung betonte, dass derzeit noch keine Entscheidung für oder gegen die Windparkanlagen getroffen wurde. Zunächst sollen alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, sich umfassend zu informieren. Im Anschluss ist eine Bürgerbefragung vorgesehen. Deren Ergebnis wird die Richtung für die weiteren Schritte der Gemeindevertretung vorgeben. 

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand das gemeinsame Ziel, die Zukunft unserer Gemeinde Grambow verantwortungsvoll zu gestalten. Dabei wurde deutlich gemacht, dass das Wohl der Gemeinde und der Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft bei allen weiteren Entscheidungen im Vordergrund stehen.

Link Präsentation Gemeinde Grambow

Link Präsentation LEKA

Link Präsentation SAB WindTeam