Schwerin, den 01.07.2020
Pressemitteilung
Naturschutzgebiet Grambower Moor nicht für Torfabbau opfern!
BUND Mecklenburg-Vorpommern fordert Übertragung des Bergwerkeigentums für symbolischen Euro
Der BUND Mecklenburg-Vorpommern protestiert mit einer Online-Petition gegen die Absicht der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) GmbH, die Abbaurechte für Torf im Naturschutzgebiet Grambower Moor im Landkreis Ludwigslust-Parchim zu veräußern. Die Petition richtet sich an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Er ist oberster Dienstherr der BVVG GmbH und vertritt deren Geschäftspolitik.
Moorexperte Arndt Müller, Mitglied im Landesvorstand des BUND M-V:
„Es ist skandalös, dass ein staatliches Unternehmen, wie die BVVG, in Zeiten des forcierten Klimawandels, ein geschütztes Moor der Torfgewinnung opfern will. Moore sind natürliche Kohlenstoffspeicher und damit für die Bekämpfung des Klimawandels enorm wichtig. Außerdem sind sie Lebensraum hochgradig geschützter Tier- und Pflanzenarten. Es wäre ein Schlag ins Gesicht der vor Ort seit vielen Jahren tätigen Naturschützer um den ehemaligen Förster Walter Thiel, wenn das Grambower Moor nun abgebaggert werden würde. Wir fordern, dass die BVVG von ihren Plänen ablässt. Wir fordern dass sie die Abbaurechte für einen symbolischen Euro an eine öffentliche Institution abgibt, zum Beispiel an eine Naturschutzstiftung. So kann das Moor langfristig vor dem großflächigen Torfabbau geschützt werden.“
Zur Online-Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/das-naturschutzgebiet-grambower-moor-vor-dem-torfabbau-retten
Hintergrund:
Für das 567 Hektar große Naturschutz- und FFH-Gebiet Grambower Moor im Landkreis Ludwigslust-Parchim existiert ein sogenanntes Bergwerkseigentum, also das Recht in diesem Moor Torf abzubauen. Dieses Recht wird in diesen Tagen von der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) GmbH zum Verkauf angeboten (Anzeige anbei). Und dieses Recht würde einen potentiellen Erwerber in die Lage versetzen, den Torfabbau in diesem Gebiet zu beantragen. Unsere Erfahrungen aus anderen Moorgebieten Mecklenburg-Vorpommerns belegen, dass diese Abbaugenehmigungen auch relativ unkompliziert genehmigt werden, da für den Torfabbau keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Ursache dafür liegt in einer Regelung des Einheitsvertrages 1990. Darin wurden alle bereits zu DDR-Zeiten begonnenen Bergwerksvorhaben pauschal von einer Umweltverträglichkeitsprüfung freigestellt.
Im Gambower Moor gibt es auch jetzt einen vergleichsweise geringen maschinellen Abbau von Torf, der aber für das Gebiet nicht existenzbedrohend ist. Eine komplette Austorfung der dort lagernden 3 Millionen Kubikmeter Torf würde das Gebiet völlig verändern, würde Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten zerstören und den Klimawandel forcieren. Zur Frage, warum es überhaupt möglich ist, Moore in den neuen Bundesländern für die Torfgewinnung relativ unkompliziert abzubauen, lesen Sie bitte das ausführliche Hintergrundpapier des BUND M-V (2012):
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Weitere Infos zum Naturschutzgebiet Grambower Moor:
Förderverein Grambower Moor e.V.
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Stiftung Umwelt und Naturschutz M-V (Flächeneigentümerin)
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