In der Gemeindevertretersitzung am 15.12.2022 wurde unter TOP 8 einstimmig der Beschluss gefasst, im Jahr 2023 in Grambow das Amt eines nichtamtlichen Kinder- und Jugendbürgermeisters einzuführen.
Folgende Überlegungen liegen diesem Beschluss zugrunde:
– Wie können sich unsere Kinder und Jugendlichen in die Gemeinde einbringen?
– Was sind die Wünsche und Ziele unserer kommenden Generation?
– Warum fragen wir sie nicht selbst?
Das Ziel der Einführung des Kinder- und Jugendbürgermeisters besteht darin, die Belange der Kinder und Jugendlichen zu erkennen und sie bei der Umsetzung von Projekten direkt zu beteiligen.
Dafür sollen die Kinder und Jugendlichen der Gemeinde in Intervallen von 2 – 3 Monaten in Jugendversammlungen zusammenkommen, in denen die Interessen und Projekte der Kinder und Jugendlichen diskutiert, vorbereitet und ggf. auch umgesetzt werden. Als Sprecher oder Sprecherin dieser Kinder- und Jugendgruppe wird durch sie eigenständig ein/e Kinder- und Jugendbürgermeister/in für den Zeitraum von zwei Jahren gewählt. Ihr oder ihm wird eine erwachsene Person (kein Mitglied der Gemeindevertretung) zur Unterstützung zur Seite gestellt.
Wahlberechtigt sind Kinder und Jugendliche der Gemeinde Grambow im Alter von 6 bis 16 Jahre.
Wählbar sind Kinder und Jugendliche von 12 bis 16 Jahre.
Aufgaben des/der Kinder- und Jugendbürgermeister/in:
1. Koordination, Organisation und Moderation von Jugendtreffs (alle 2 – 3 Monate)
2. Berichterstattung gegenüber der Gemeindevertretung (ggf. durch Betreuungsperson)
3. Abstimmungsrunden mit dem Bürgermeister und seinen Stellvertretern
4. Entwicklung von Jugendprojekten – sowohl solchen, die durch die Kinder und Jugendlichen selber bearbeitet werden als auch Projekte, die durch Fremdleistungen zu erfolgen hätten
5. Gestalten und Koordinieren von Ferienfreizeiten
6. Gestalten und Koordinieren von Kinder- und Jugendaktivitäten (z.B. Ausflüge, Feste…)
Der oder die Jugendbürgermeister/in und die Betreuungsperson werden durch Gemeindevertretung und durch Vereine der Gemeinde Grambow sowohl finanziell (im Rahmen der Möglichkeiten) als auch organisatorisch unterstützt.
Noch bis zum 07.03.2023 kann man sich anmelden. Dafür das Anmeldeformular ausdrucken und beim Bürgermeister abgeben oder in den Briefkasten der Gemeinde stecken.