Petition übergeben

Am 14. September war es soweit: Der BUND Mecklenburg-Vorpommern übergab die Petition an Bundesfinanzminister Olaf Scholz mit 2.201 Unterschriften stellvertretend an die Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH in Schwerin.
Der Niederlassungsleiter Johann Jakob Nagel sicherte bei dem öffentlichen Termin zu, dass unser Moor für den Naturschutz erhalten bleibt. Eine industrielle Torfgewinnung soll hier nicht stattfinden. Damit wurde ein wichtiges Ziel der Petition erreicht.

Nun bleibt zu hoffen, dass das Land die Bergbaurechte kostenfrei vom Bund übernimmt und den großflächigen Abbau von Torf nicht erlauben wird. Das Umweltministerium will zeitnah darüber entscheiden.

Nähere Informationen finden Sie hier:

https://www.openpetition.de/petition/blog/das-naturschutzgebiet-grambower-moor-vor-dem-torfabbau-retten

Petition ist beendet und bereit für die Übergabe

Es kamen insgesamt 2.201 Stimmen zusammen (105 Stimmen davon aus der Gemeinde Grambow), die das Grambower Moor vor dem Torfabbau schützen möchten. Aktive Mitglieder vom BUND Mecklenburg-Vorpommern werden diese nun am kommenden Montag, 14.09.2020 an den BVVG in Schwerin übergeben und laden ein:
„Wer mit seiner Anwesenheit und eventuell einem Banner, Transparent oder Plakat in friedlichem Protest für den Schutz des Grambower Moores eintreten möchte, ist herzlich eingeladen, die Petition am Montag mit zu übergeben.“

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

https://www.openpetition.de/petition/blog/das-naturschutzgebiet-grambower-moor-vor-dem-torfabbau-retten/8

Dorffest 2020 fällt aus

Gestern, am 04. August 2020, hat der Förderverein in gemütlicher Runde über die Möglichkeiten der Durchführung des Dorffestes in diesem Jahr gesprochen. Leider lassen es die aktuellen Corona-Regelungen nicht zu, dass wir ein unbeschwertes Fest feiern können. Daher haben wir den Beschluss gefasst, im Jahr 2020 kein Dorffest in Grambow zu veranstalten. Wir sind traurig darüber, doch die Gesundheit aller hat oberste Priorität.

Aktuell sind folgende Termine im Förderverein in Vorbereitung:

11.10.2020         
Erntedankfest: Unsere Junioren kochen und bedienen unsere Senioren

31.10.2020
Apfelernte und Mosten

Die Durchführung der beiden Veranstaltungen ist von den Corona-Entwicklungen abhängig. Wir appellieren an alle, sich weiterhin vernünftig und geduldig zu verhalten, damit wir es bald wieder in Grambow krachen lassen können.

Die Durchführung eines lebendigen Adventskalenders in traditioneller Form haben wir ebenfalls diskutiert, sehen diese Veranstaltungsreihe unter aktuellen Hygieneauflagen jedoch kritisch. Wir beobachten die Entwicklung weiter und informieren rechtzeitig.

Auslegung der Unterlagen zur Errichtung und dem Betrieb von acht Windkraftanlagen vom 14.07.2020 bis 13.08.2020

Wie bereits im Rahmen der Einwohnerversammlung am 07.01.2020 öffentlich erörtert wurde, plant die SAB Projektentwicklung GmbH & Co. KG (Berliner Platz 1, 25524 Itzehoe) die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Groß Welzin, auf Flächen in den Gemarkungen Wodenhof und Dümmerstück Hof. Geplant ist der Bau von acht Windkraftanlagen vom Typ Vestas V162 mit einer Leistung von je 5,6 MW und einer Gesamthöhe von 247 m zzgl. einer Fundamenterhöhung von 3 m.

Der Antrag und die Unterlagen werden gemäß § 10 Absatz 3 BImSchG in Verbindung mit der Neunten Verordnung über die Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt. Hier ist auch die durch die Gemeindevertretung auf der Sitzung vom 16.01.2020 abgegebene Stellungnahme geführt.

Die Auslegung erfolgt vom 14. Juli 2020 bis einschließlich 13. August 2020 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin.

Die Unterlagen können alternativ über den folgenden Link direkt eingesehen werden:

Link zum uvp-verbund

Nähere Informationen zur Auslegung und zur Abgabe von Stellungnahmen finden Sie in der Anlage zum Amtsblatt, Ausgabe 29:

Link zur Anlage

Online-Petition gegen Torfabbau im Grambower Moor

Schwerin, den 01.07.2020

Pressemitteilung

Naturschutzgebiet Grambower Moor nicht für Torfabbau opfern!

BUND Mecklenburg-Vorpommern fordert Übertragung des Bergwerkeigentums für symbolischen Euro



Der BUND Mecklenburg-Vorpommern protestiert mit einer Online-Petition gegen die Absicht der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) GmbH, die Abbaurechte für Torf im Naturschutzgebiet Grambower Moor im Landkreis Ludwigslust-Parchim zu veräußern. Die Petition richtet sich an Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). Er ist oberster Dienstherr der BVVG GmbH und vertritt deren Geschäftspolitik.

Moorexperte Arndt Müller, Mitglied im Landesvorstand des BUND M-V:

„Es ist skandalös, dass ein staatliches Unternehmen, wie die BVVG, in Zeiten des forcierten Klimawandels, ein geschütztes Moor der Torfgewinnung opfern will. Moore sind natürliche Kohlenstoffspeicher und damit für die Bekämpfung des Klimawandels enorm wichtig. Außerdem sind sie Lebensraum hochgradig geschützter Tier- und Pflanzenarten. Es wäre ein Schlag ins Gesicht der vor Ort seit vielen Jahren tätigen Naturschützer um den ehemaligen Förster Walter Thiel, wenn das Grambower Moor nun abgebaggert werden würde. Wir fordern, dass die BVVG von ihren Plänen ablässt. Wir fordern dass sie die Abbaurechte für einen symbolischen Euro an eine öffentliche Institution abgibt, zum Beispiel an eine Naturschutzstiftung. So kann das Moor langfristig vor dem großflächigen Torfabbau geschützt werden.“  

Zur Online-Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/das-naturschutzgebiet-grambower-moor-vor-dem-torfabbau-retten


Hintergrund:

Für das 567 Hektar große Naturschutz- und FFH-Gebiet Grambower Moor im Landkreis Ludwigslust-Parchim existiert ein sogenanntes Bergwerkseigentum, also das Recht in diesem Moor Torf abzubauen. Dieses Recht wird in diesen Tagen von der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) GmbH zum Verkauf angeboten (Anzeige anbei). Und dieses Recht würde einen potentiellen Erwerber in die Lage versetzen, den Torfabbau in diesem Gebiet zu beantragen. Unsere Erfahrungen aus anderen Moorgebieten Mecklenburg-Vorpommerns belegen, dass diese Abbaugenehmigungen auch relativ unkompliziert genehmigt werden, da für den Torfabbau keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Ursache dafür liegt in einer Regelung des Einheitsvertrages 1990. Darin wurden alle bereits zu DDR-Zeiten begonnenen Bergwerksvorhaben pauschal von einer Umweltverträglichkeitsprüfung freigestellt.

Im Gambower Moor gibt es auch jetzt einen vergleichsweise geringen maschinellen Abbau von Torf, der aber für das Gebiet nicht existenzbedrohend ist. Eine komplette Austorfung der dort lagernden 3 Millionen Kubikmeter Torf würde das Gebiet völlig verändern, würde Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten zerstören und den Klimawandel forcieren. Zur Frage, warum es überhaupt möglich ist, Moore in den neuen Bundesländern für die Torfgewinnung relativ unkompliziert abzubauen, lesen Sie bitte das ausführliche Hintergrundpapier des BUND M-V (2012):
Link


Weitere Infos zum Naturschutzgebiet Grambower Moor:

Förderverein Grambower Moor e.V.
Link

Stiftung Umwelt und Naturschutz M-V (Flächeneigentümerin)
Link